ISOLATIONSPFLICHT -- ABGESCHAFFT
Seit dem 2. Februar gilt die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Thüringen als abgeschafft.
Betroffene müssen sich nicht mehr "häuslich absondern".
Stattdessen greift dann eine "generelle Maskenpflicht" außerhalb der eigenen Wohnung.
Der Zutritt zu Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen sowie zu bestimmten Gemeinschaftsunterkünften ist nicht gestattet. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten sind bei einer Infektion außerdem weiter untersagt.
Diese Vorgaben gelten für Infizierte über fünf Tage bzw. bis mindestens 48 Stunden nach dem Ende der Symptome.
Ohne Symptome enden die Einschränkungen spätestens nach zehn Tagen.