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Praxis Dr. Hiller
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Kontakt

Mühlstraße            4c
99610      Sömmerda
Tel:  (03634)   30352

Fax: (03634) 319112
 

 
Öffnungszeiten
  • Montag

07:00 - 11:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

  • Dienstag

07:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

  • Mittwoch

10:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

  • Donnerstag

07:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

  • Freitag

07:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 14:00 Uhr

 

Je nach Patientenanzahl erfolgt der Annahmeschluss jeweils ca. 20  -  40  Minuten vor Sprechzeitende.

 

 
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Impfstoff

Sie möchten sich impfen lassen?

 

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind

--> Impfreihenfolge

 

Impfzentren in Erfurt:
Helios Klinik, Nordhäuser Straße 74, 99089 Erfurt (barrierefrei)
Katholisches Krankenhaus, Haarbergstraße 70, 99097 Erfurt (barrierefrei)

 

 

 


 

Wie weise ich meine Impfberechtigung nach?

 

Ich habe eine Vorerkrankung

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.

Hinweis: Menschen mit Vorerkrankungen können Ihre Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.

 

 

Ich bin in einer medizinischen Einrichtung tätig

 

Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber.

 

Ich bin in einer Grund-/Förderschulen oder einem Kindertageseinrichtungen tätig

 

Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Tätigkeit. Diese erhalten Sie über die Einrichtung, in der Sie tätig sind, in Form eines personifizierten Berechtigungsscheins.

 

Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person

 

Kontaktpersonen müssen ihre Berechtigung schriftlich bestätigen und unterzeichnen oder – falls möglich – von der betreuten Person bestätigen lassen. Es ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Sie können hierfür dieses Bestätigungsformular verwenden.

 

Ich bin eine enge Kontaktperson einer Schwangeren

 

Kontaktpersonen von Schwangeren benötigen eine Kopie des Mutterpasses und das von der Schwangeren ausgefüllte Bestätigungsformular.

 

 

 

Informationen zur Corona- Impfung 

+ Impfportal

 

 

 

Corona Juli 20

 

Stand Juli 2020

 

 

 

 

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