Sie möchten sich impfen lassen?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind
--> Impfreihenfolge
Impfzentren in Erfurt:
Helios Klinik, Nordhäuser Straße 74, 99089 Erfurt (barrierefrei)
Katholisches Krankenhaus, Haarbergstraße 70, 99097 Erfurt (barrierefrei)
Wie weise ich meine Impfberechtigung nach?
Ich habe eine Vorerkrankung
Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.
Hinweis: Menschen mit Vorerkrankungen können Ihre Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.
Ich bin in einer medizinischen Einrichtung tätig
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber.
Ich bin in einer Grund-/Förderschulen oder einem Kindertageseinrichtungen tätig
Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Tätigkeit. Diese erhalten Sie über die Einrichtung, in der Sie tätig sind, in Form eines personifizierten Berechtigungsscheins.
Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person
Kontaktpersonen müssen ihre Berechtigung schriftlich bestätigen und unterzeichnen oder – falls möglich – von der betreuten Person bestätigen lassen. Es ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Sie können hierfür dieses Bestätigungsformular verwenden.
Ich bin eine enge Kontaktperson einer Schwangeren
Kontaktpersonen von Schwangeren benötigen eine Kopie des Mutterpasses und das von der Schwangeren ausgefüllte Bestätigungsformular.
Informationen zur Corona- Impfung
+ Impfportal

Stand Juli 2020